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Glossar: Alter und Pflege

Pflegegeld

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden und ihre häusliche Pflege sichergestellt ist. Ob die Pflege tatsächlich sichergestellt ist, wird im Rahmen von Beratungsbesuchen von professionellen Pflegekräften im Auftrag der Pflegekasse überprüft.

Das Pflegegeld soll den Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, seiner Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad (Beträge finden Sie in unserem Ratgeber zu den finanziellen Hilfen).

 

Weitere Links zum Thema

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  • Verwandte Einträge
Mehr auf caritas.de
FAQ-Eintrag

Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Mehr

FAQ-Eintrag

Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Pflege daheim?

Mehr

Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Informationsportal der Medizinischen Dienste zur Pflegebegutachtung

Mehr

Verwandte Einträge

Geldleistung

Beratungsbesuch

Pflegesachleistung

Pflegegrade

Verhinderungspflege

Glossar

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